Die EU-Gesetzgebung für Wasch-, Pflege- und Reinigungsmittel

Die EU-Vorschriften gewährleisten, dass alle auf dem Markt erhältlichen Wasch-, Pflege- und Reinigungsmittel für Verbraucher und die Umwelt sicher sind. In der EU gilt das umfassendste Regelwerk für das Inverkehrbringen von Chemikalien. Die wichtigsten Rechtsvorschriften für Wasch-, Reinigungs- und Pflegemittel sind:

  • REACH (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien)
  • CLP (Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung)
  • BPV (Biozid-Produkte-Verordnung)
  • Detergenzienverordnung

Die Europäische Chemikalienagentur, ECHA, ist die für die Umsetzung der EU-Chemikaliengesetzgebung zuständig. Die ECHA setzt sich für die sichere Verwendung von Chemikalien zum Wohl der EU-Bürger und der Umwelt ein. Die A.I.S.E. ist ein von der ECHA akkreditierter Interessenvertreter und arbeitet mit der ECHA an der erfolgreichen Umsetzung von wichtigen Rechtsvorschriften wie REACH, CLP und BPV.

REACH zielt darauf ab, die Sicherheit und die Umweltverträglichkeit von Chemikalien durch die Identifizierung ihrer inhärenten Eigenschaften zu verbessern. REACH, ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten und regelt die Vermarktung von Chemikalien und Produkten die diese Chemikalien enthalten. Die in Wasch- und Reinigungsmitteln verwendeten Inhaltsstoffe unterliegen ebenfalls der REACH-Verordnung und wurden daher einer systematischen und gründlichen Überprüfung ihrer Gefahren- und Risikoeigenschaften unterzogen. REACH regelt außerdem die Beschränkungen für die Markteinführung oder die Verwendung von Chemikalien: Im Falle eines inakzeptablen Risikos legt REACH Beschränkungen fest, zum Beispiel ein Verbot des Verkaufs eines bestimmten chemischen Inhaltsstoffs an die Allgemeinheit.

Verbraucher, die sich für die Einzelheiten der REACH-Verordnung interessieren, können auf der Webseite der Industrie sowie auf der Webseite der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) mehr darüber lesen

Das global harmonisierte System der Vereinten Nationen zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) schafft einheitliches Rahmenwerk zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien entsprechend ihrer Gefährlichkeit, zum Schutz von Mensch und Umwelt. Mit der CLP-Verordnung (EG) Nr.  1272/2008) wird das GHS in der gesamten EU sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen umgesetzt.  Die meisten Wasch-, Pflege- und Reinigungsmittel sind Gemische und müssen daher gemäß der CLP-Verordnung eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden.

Die Verordnung dient der Einstufung aller Gemische im Hinblick auf die Gefahr, die sie für Menschen und die Umwelt darstellen können, wie z. B. ihre Entflammbarkeit, Reizwirkung, Auswirkungen bei der Freisetzung in Wasser usw. Sie regelt auch die Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien, die in Produkten verwendet werden. Diese Kennzeichnung kann entweder auf der Verpackung erfolgen, wie dies bei Verbraucherprodukten der Fall ist, oder über Sicherheitsdatenblätter für gewerblich oder industriell genutzte Produkte.

Verbraucher, die an den Einzelheiten der CLP-Verordnung interessiert sind, können auf der Webseite der Industrie mehr darüber lesen.

Die Biozidprodukte-Verordnung (EU Nr. 528/2012), die am 1. September 2013 in Kraft getreten ist, regelt Biozidprodukte in der gesamten Europäischen Union auf einheitliche Weise, damit sie sicher für die Menschen und die Umwelt sind. Sie hat die Biozid-Produkte-Richtlinie 98/8/EG aufgehoben und ersetzt.

Die A.I.S.E. unterstützt ihre Umsetzung auf verschiedene Weise und trägt zu Diskussionen und Aktivitäten der Europäischen Kommission, der zuständigen Behörden und der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) bei. Die A.I.S.E. unterstützt das Ziel eines harmonisierten europäischen Marktes für Biozidprodukte. Die A.I.S.E.  begrüßt die durch die Verordnung eingeführten neuen Mechanismen, wie die Zulassung durch die Union, die vereinheitlichten Risikobewertungen und das Konzept der Biozid-Produktgruppen. Die A.I.S.E.  ist der Ansicht, dass ein harmonisierter Binnenmarkt für Biozidprodukte dazu beitragen wird, die Produktverfügbarkeit zu verbessern und Anreize für Innovationen zu schaffen, indem der Verwaltungsaufwand verringert wird.  Außerdem wird dadurch sichergestellt, dass in der gesamten Europäischen Union die gleichen hohen Standards für den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt angewandt werden

Verbraucher, die an den Einzelheiten der Biozidprodukte-Verordnung interessiert sind, können auf der Webseite der Industrie mehr darüber lesen.

Diese Verordnung ist seit 2005 in Kraft und ersetzt seitdem verschiedene frühere Regelungen. Sie schreibt vor, dass in Detergenzien verwendete Tenside strenge Kriterien für die biologische Abbaubarkeit erfüllen müssen. Dies ist wichtig für den Umweltschutz, da die meisten Detergenzien und Reinigungsmittel in das Abwasser gelangen und in Kläranlagen behandelt werden. Die Verordnung fordert auch, dass bestimmte Angaben auf der Verpackung und über das Internet gemacht werden, z. B. wenn die Produkte geringe Mengen allergener Inhaltsstoffe enthalten. Diese Verordnung wurde erweitert, um die Verwendung von phosphorhaltigen Inhaltsstoffen in Waschmitteln (seit dem Jahr 2013) und Maschinengeschirrspülmitteln (seit dem Jahr 2017) in allen Mitgliedstaaten der EU zu beschränken (Verordnung (EU) Nr. 259/2012).

Verbraucher, die an den Einzelheiten der Detergenzienverordnung interessiert sind, können auf der Webseite der Industrie mehr darüber lesen.

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