Die EU-Gesetzgebung für Wasch-, Pflege- und Reinigungsmittel
Die EU-Vorschriften gewährleisten, dass alle auf dem Markt erhältlichen Wasch-, Pflege- und Reinigungsmittel für Verbraucher und die Umwelt sicher sind. In der EU gilt das umfassendste Regelwerk für das Inverkehrbringen von Chemikalien. Die wichtigsten Rechtsvorschriften für Wasch-, Reinigungs- und Pflegemittel sind:
- REACH (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien)
- CLP (Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung)
- BPV (Biozid-Produkte-Verordnung)
- Detergenzienverordnung
Die Europäische Chemikalienagentur, ECHA, ist die für die Umsetzung der EU-Chemikaliengesetzgebung zuständig. Die ECHA setzt sich für die sichere Verwendung von Chemikalien zum Wohl der EU-Bürger und der Umwelt ein. Die A.I.S.E. ist ein von der ECHA akkreditierter Interessenvertreter und arbeitet mit der ECHA an der erfolgreichen Umsetzung von wichtigen Rechtsvorschriften wie REACH, CLP und BPV.